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   VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995   

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https://dejure.org/2014,15263
VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995 (https://dejure.org/2014,15263)
VG München, Entscheidung vom 13.05.2014 - M 1 K 13.995 (https://dejure.org/2014,15263)
VG München, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - M 1 K 13.995 (https://dejure.org/2014,15263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Windkraftanlage; Tabuzonen und sachlicher Teilflächennutzungsplan; optisch bedrängende Wirkung; Rechtsanspruch auf Verkürzung der Abstandsflächen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 KN 285/12

    Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers für einen gegen die

    Auszug aus VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995
    Mit dem Begriff der weichen Tabuzonen werden Bereiche des Plangebiets erfasst, in denen nach dem Willen des Plangebers aus unterschiedlichen Gründen die Errichtung von Windenergieanlagen "von vornherein" ausgeschlossen werden soll (OVG Lüneburg, U.v. 23.1.2014 - 12 KN 285/12 - juris Rn. 17).

    Dazu muss er aufzeigen, wie er die eigenen Ausschlussgründe bewertet, d.h. kenntlich machen, dass er - anders als bei harten Tabukriterien - einen Bewertungsspielraum hat, und die Gründe für seine Wertung offen liegen (OVG Lüneburg, U.v. 23.1.2014 a.a.O.).

    Doch auch hinsichtlich der "Kriterien für weiche Tabuzonen" hat die Beigeladenen nicht in der erforderlichen Weise von ihrem Beurteilungsspielraum und ihrer Typisierungsbefugnis Gebrauch gemacht (vgl. hierzu OVG Lüneburg, U.v. 23.1.2014 a.a.O. Rn. 20 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 11.4.2013 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 22 BV 08.3427

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Windkraftanlage; Abstandsflächen;

    Auszug aus VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995
    Die von der Rechtsprechung hierzu geforderte Atypik liegt bei Windkraftanlagen bereits wegen deren Eigenart vor (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2009 - 22 BV 08.3427 - juris Rn. 28 ff., 30).

    Nachbarliche Belange können dem Bauvorhaben in der beabsichtigten Außenbereichslage kaum entgegen gehalten werden, auch wenn sie nicht von vornherein ausscheiden (BayVGH, U.v. 28.7.2009 a.a.O. Rn 32).

    Mangels Wohnbebauung in der näheren Umgebung des Standorts sind die Hauptzwecke des Abstandsflächenrechts - Sicherung von Freiflächen zwischen Gebäuden zur Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie des erforderlichen Wohnfriedens und Brandschutzes - nicht erreichbar (vgl. BayVGH, U.v. 28.7.2009 a.a.O. Rn. 32).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995
    Das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB verlangt, dass Darstellungen eines Flächennutzungsplans mit der Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf einem schlüssigen großräumigen Planungskonzept beruhen, welches offenlegt, von welchen Erwägungen die positive Standortentscheidung der Konzentrationszonen und - daran anknüpfend - die negative Ausschlusswirkung getragen sind (BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris Rn. 34 f. unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - NVwZ 2013, 519).

    Damit liegt jedoch ein beachtlicher materieller Fehler im Abwägungsvorgang im Sinne von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB vor und ist deshalb unwirksam (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2012 a.a.O. Rn 8, 16).

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

    Auszug aus VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 11.4.2013 - 4 CN 2.12 - juris) muss sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts in folgenden Abschnitten vollziehen: In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als "Tabuzonen" zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.

    Doch auch hinsichtlich der "Kriterien für weiche Tabuzonen" hat die Beigeladenen nicht in der erforderlichen Weise von ihrem Beurteilungsspielraum und ihrer Typisierungsbefugnis Gebrauch gemacht (vgl. hierzu OVG Lüneburg, U.v. 23.1.2014 a.a.O. Rn. 20 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 11.4.2013 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.1785

    Windkraftanlage; Gebot der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung (bejaht)

    Auszug aus VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995
    Beträgt der Abstand mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, wird eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen optisch bedrängender Wirkung in der Regel zu verneinen sei, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen (BayVGH, B.v. 16.1.2014 a.a.O. Rn. 10 unter Hinweis auf U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 15, 23).

    Da das Anwesen "..." mit einem Abstand von 494, 32 m zum Bauvorhaben näher am beabsichtigten Standort der Windkraftanlage liegt als das Dreifache der Gesamthöhe dieser Anlage (575,70 m), aber weiter entfernt als das Zweifache (371,80 m), hat nach der obergerichtlichen Rechtsprechung eine besonders intensive Einzelfallprüfung zu erfolgen (BayVGH, U.v. 29.5.2009 a.a.O. Rn. 20).

  • VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995
    Zu beachten ist ferner, dass für eine im Außenbereich ausgeübte Wohnnutzung der Schutzanspruch auf besonders intensive Einzelfallprüfung sich dahin vermindert, dass dem Betroffenen eher Maßnahmen zuzumuten sind, durch die er den Wirkungen der Windkraftanlage ausweicht oder sich vor ihnen schützt (HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674/13 - juris Rn. 11), etwa durch Sichtblenden oder Baumbewuchs.

    Denn wer im Außenbereich wohnt, muss grundsätzlich mit der Errichtung von in diesem Bereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Windkraftanlagen und ihren optischen Auswirkungen rechnen (HessVGH, B.v. 26.9.2013 a.a.O., unter Hinweis auf OVG NW, B.v. 17.1.2007 - 8 A 1042/06 - juris).

  • VGH Bayern, 16.01.2014 - 22 ZB 13.2608

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für vier Windkraftanlagen; optisch

    Auszug aus VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995
    Das Rücksichtnahmegebot schützt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Bauvorhabens, wozu auch optisch bedrängende Wirkungen gehören können, wie sie im Einzelfall auch von einer Windkraftanlage durch die Höhe des Mastes und die Breite ihrer sich drehenden Rotorblätter ausgehen können (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 - juris Rn. 4, 10; BayVGH, B.v. 16.1.2014 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 10).

    Beträgt der Abstand mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage, wird eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen optisch bedrängender Wirkung in der Regel zu verneinen sei, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen (BayVGH, B.v. 16.1.2014 a.a.O. Rn. 10 unter Hinweis auf U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 15, 23).

  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995
    Das Rücksichtnahmegebot schützt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Bauvorhabens, wozu auch optisch bedrängende Wirkungen gehören können, wie sie im Einzelfall auch von einer Windkraftanlage durch die Höhe des Mastes und die Breite ihrer sich drehenden Rotorblätter ausgehen können (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 - juris Rn. 4, 10; BayVGH, B.v. 16.1.2014 - 22 ZB 13.2608 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147

    Abgrabungsgenehmigung

    Auszug aus VG München, 13.05.2014 - M 1 K 13.995
    Das Abwägungsgebot des § 1 Abs. 7 BauGB verlangt, dass Darstellungen eines Flächennutzungsplans mit der Rechtswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf einem schlüssigen großräumigen Planungskonzept beruhen, welches offenlegt, von welchen Erwägungen die positive Standortentscheidung der Konzentrationszonen und - daran anknüpfend - die negative Ausschlusswirkung getragen sind (BayVGH, U.v. 30.7.2013 - 15 B 12.147 - juris Rn. 34 f. unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - NVwZ 2013, 519).
  • VGH Bayern, 30.08.2017 - 22 ZB 16.1376

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Durch Urteil vom 13. Mai 2014 (M 1 K 13.995 - juris) hob das Verwaltungsgericht diesen Bescheid auf und verpflichtete den Beklagten, dem jetzigen Beigeladenen die beantragte Genehmigung zu erteilen.

    Hinsichtlich der vom Kläger geltend gemachten optisch bedrängenden Wirkung verwies das Verwaltungsgericht auf die diesbezüglichen Ausführungen in seinem Urteil vom 13. Mai 2014 (M 1 K 13.995 - juris) und im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Dezember 2014 (22 ZB 14.1954 - DVBl 2015, 314 Rn. 15 ff.); deren Richtigkeit sei durch den vom Verwaltungsgericht am 5. April 2016 eingenommenen Augenschein bestätigt worden.

  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Insoweit möchten wir auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 13. Mai 2014 (1 K 13.995 - juris Rz. 28) hinweisen, auch dort lag die Windenergieanlage weniger als das Dreifache der Anlage von dem Haus des dortigen Antragstellers entfernt.
  • VG München, 11.08.2015 - M 1 K 14.5368

    Fragestellung beim immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid

    Der Begriff des "Mindestabstands", der den harten Tabuzonen zuzurechnen ist, wird bei der Beschreibung der weichen Tabuzonen verwendet, in denen es keine Mindestabstände, sondern nur Vorsorgeabstände geben kann (vgl. VG München, U.v. 13.5.2014 - M 1 K 13.995 - juris Rn. 26).
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